Weiterbildungsordnung 2004
Die Weiterbildungsordnung stellt die rechtliche Grundlage der Weiterbildung dar. Sie enthält in Abschnitt A allgemeine Bestimmungen zur Weiterbildung und regelt in den Abschnitten B und C die zeitlichen und inhaltlichen Mindestanforderungen zum Erwerb aller Bezeichnungen (Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen).
Derzeit ist die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 in der Fassung der Beschlüsse vom 13. Oktober 2019 in Kraft. Diese können Sie hier nachlesen: www.blaek.de
In den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung werden die in den Abschnitten B (Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) und C (Zusatzbezeichnungen) der Weiterbildungsordnung definierten Weiterbildungsinhalte durch die Angabe von Richtzahlen für dort bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die selbständig unter Anleitung durchzuführen sind, konkretisiert.