Allgemeine Informationen

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Weiterbildungsordnung 2004

Die Weiter­bil­dungs­ord­nung stellt die recht­li­che Grund­lage der Weiter­bil­dung dar. Sie enthält in Abschnitt A allge­meine Bestim­mun­gen zur Weiter­bil­dung und regelt in den Abschnit­ten B und C die zeit­li­chen und inhalt­li­chen Mindest­an­for­de­run­gen zum Erwerb aller Bezeich­nun­gen (Fach­arzt-, Schwer­punkt- und Zusatz­be­zeich­nun­gen).

Derzeit ist die Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 in der Fassung der Beschlüsse vom 13. Okto­ber 2019 in Kraft. Diese können Sie hier nachlesen: www.blaek.de

In den Richt­li­nien über den Inhalt der Weiter­bil­dung werden die in den Abschnit­ten B (Gebiete, Fach­arzt- und Schwer­punkt­kom­pe­ten­zen) und C (Zusatz­be­zeich­nun­gen) der Weiter­bil­dungs­ord­nung defi­nier­ten Weiter­bil­dungs­in­halte durch die Angabe von Richt­zah­len für dort bestimmte Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den, die selb­stän­dig unter Anlei­tung durch­zu­füh­ren sind, konkre­ti­siert.