Darf mich mein Partner zur Entbindung begleiten?
Ja, aktuell darf Ihr Partner oder eine von Ihnen gewählte Person Sie zur Entbindung begleiten.
Das pandemische Geschehen verändert sich ständig. Daher müssen wir auch die Regeln rund um Besuchszeiten und Begleitpersonen ständig den aktuellen Anforderungen zu Ihrem Infektionsschutz anpassen.
Nachfolgend beantworten wir Ihnen die dringendsten Fragen rund um Ihren Aufenthalt in unserem Hause. Bitte informieren Sie sich immer tagesaktuell auf unserer Website.
Ja, aktuell darf Ihr Partner oder eine von Ihnen gewählte Person Sie zur Entbindung begleiten.
Die aktuellen Besucherregelungen finden Sie hier.
Ja, der Besuch von Geschwisterkindern ist möglich. Ab einem Alter von sechs Jahren benötigen diese einen Corona-Schnelltest und müssen eine Maske tragen.
Ja, gerne können Sie einen Termin zur Vorstellung zur Entbindung vereinbaren.
Terminvereinbarung unter 0941-7823470 (Hebammenbüro).
Falls Ihre Suche über das Portal www.ammely.de erfolglos war, können Sie bei der Koordinationsstelle des Landratsamts Regensburg unter der Telefonnummer 0941-4009174 oder unter der E-Mail-Adresse nach Hebammenhilfe fragen.
Unverheiratete benötigen den Personalausweis und die eigene Geburtsurkunde, Verheiratete den Personalausweis und die Heiratsurkunde, ggf. in einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache.
Nein, wir stellen Ihnen ein Stillkissen und Kleidung für Ihr Neugeborenes zur Verfügung.
Nein, aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Besichtigung der Entbindungsräume nicht möglich.
Wir bieten Ihnen gerne - je nach Verfügbarkeit - die Unterbringung in einem unserer Familienzimmer an, in denen Eltern mit ihren Neugeborenen die ersten Lebenstage gemeinsam verbringen können.
Ja, eine ambulante Entbindung ist möglich.
Nein, nach der Durchführung eines Covid19-Schnelltests bei Ihrer Aufnahme ist es Ihnen erlaubt, im Entbindungszimmer unter Wehentätigkeit die Mund-/Nasenbedeckung abzunehmen.
Ja, die Durchführung einer PDA wird in unserem Haus angeboten.
Ja, während Ihres Aufenthalts wird eine kinderärztliche Untersuchung angeboten.
Ja, sofern die Phototherapie die gewählte Behandlungsmethode für das Neugeborene ist.
Die Dauer Ihres stationären Aufenthalts richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem Befinden. Gemeinsam mit dem betreuenden Ärzten und dem Pflegepersonal werden Sie den idealen Zeitpunkt für Ihre Entlassung aus der Klinik bestimmen.