
Weiterhin gesicherte Versorgung in Notfällen!
Das Caritas-Krankenhaus St. Josef hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um sich auf die Situation mit COVID-19-Patienten vorzubereiten. Patientinnen und Patienten sind bei uns bestens aufgehoben!
Das Caritas-Krankenhaus St. Josef hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um sich auf die Situation mit COVID-19-Patienten vorzubereiten. Patientinnen und Patienten sind bei uns bestens aufgehoben!
Liebe Patientinnen und Patienten, Ihre Gesundheit ist für uns das höchste Gut. Das gilt auch und gerade in der aktuellen Pandemie. Um Sie bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen, haben wir im Josefskrankenhaus eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen. Klicken Sie einfach auf einen der folgenden Punkte um mehr zu erfahren:
Unsere Mitarbeitenden aus allen Bereichen werden regelmäßig getestet. Hierfür haben wir extra ein Testcenter eingerichtet. Mitarbeitende, die Anzeichen einer Infektion zeigen, müssen ihre Arbeit sofort beenden und werden direkt getestet.
Oberstes Ziel in unserem Krankenhaus ist der Schutz aller Patienten und Mitarbeitenden. Dies gilt insbesondere auch für Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht oder nur unzureichend geschützt sind, wie z. B. Neugeborene, Schwangere, hochbetagte und immunsupprimierte Menschen.
Bitte betreten Sie unser Haus deshalb bitte nicht, wenn Sie ein positives Corona-Testergebnis vorliegen haben!
Informieren Sie uns telefonisch, wenn Sie Ihren Sprechstundentermin nicht wahrnehmen können und setzen Sie sich bitte mit Ihrem Hausarzt in Verbindung.
Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, werden in eigenen und abgetrennten Bereichen behandelt, so dass es zu keinem Kontakt zwischen den beiden Patientengruppen kommen kann. Auch das Pflegepersonal wird nur in einem der beiden Bereiche eingesetzt und wechselt nicht zwischen Covid- und Non-Covid-Bereich.
Gemäß der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen stationäre Patienten nur Besuche von Personen erhalten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Die Testpflicht gilt auch für Personen, die vollständig bzw. 3-fach geimpft sind oder als von COVID-19 genesen gelten.
Wir bitten Besucher daher um Verständnis, dass Sie am Eingang einen negativen Test vorlegen müssen. Dies kann entweder ein negativer Antigen-Schnelltest aus der Apotheke sein, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Selbsttests reichen nicht aus.
Um weiterhin einen kostenlosen Test zu erhalten, reicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen die Vorlage einer Selbstauskunft.
https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-selbstauskunft-reicht-fuer-krankenhaus-und-pflegeheimbesuche-vorerst-als/
Die Besuchszeiten sind von Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr, am Wochenende von 11 bis 17 Uhr.
Ausnahmen dieses Besuchsrechts gelten nur für den Besuch bei sterbenden und schwerstkranken Patienten sowie im Rahmen der Geburt und auf der Wochenbettstation. Die Regelung für die Geburt und Wochenbettstation (Station 3) finden Sie hier.
Wer unser Haus betreten möchte, wird am Eingang einem kurzen Gesundheitscheck unterzogen. Dieser beinhaltet unter anderem das Messen der Temperatur, die Fragen nach Covid-typischen Symptomen sowie die Fragen nach Kontakt zu Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.
Derzeit sind Besuche unter Einhaltung der Besuchregelungen innerhalb der Besuchszeiten (Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr, Wochenende von 11 bis 17 Uhr) möglich. Bitte zeigen Sie am Eingang die entsprechenden Nachweise vor. Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen.
Für unsere Mitarbeitenden gilt das Tragen von Masken als Pflicht, je nach Bereich medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder FFPS-Maske. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Corona-Infizierte behandeln, tragen zudem spezielle Schutzkleidung (Kittel, Brille, Handschuhe). Für unsere Patientinnen und Patienten ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes Pflicht, natürlich kann auch eine FFP2-Maske verwendet werden.
Neben diesen Maßnahmen gelten für uns und unsere Patientinnen und Patienten die gängigen AHA+L-Regeln:
Unsere internen Regelungen gehen weit über das hinaus, was gesetzlich gefordert ist. Ihr Schutz und der unserer Mitarbeitenden steht für uns an erster Stelle.
Die Impfbereitschaft unseres Personals ist hoch, rund 85 Prozent unserer Mitarbeitenden sind vollständig geimpft und haben zum Teil bereits die Booster-Impfung erhalten.
Die Zentrale Notaufnahme steht weiterhin für alle Notfälle uneingeschränkt zur Verfügung.
Weitere InfosAlle Infos: Elternschule, Geburtsvorstellung, Entbindung, Begleitpersonen, Notfallnummern.
Weitere InfosAlle Infos zu den aktuellen Besuchsregeln und Öffnungszeiten finden Sie hier.
Weitere Infos